Arbeitgeberzuschuss & Erholungsbeihilfe:

Ihr Weg zur geförderten Präventionsreise

Haben Sie das Gefühl, dass die Grenze zwischen Job und Freizeit immer mehr verschwimmt? Ein präventiver Gesundheitsurlaub ist die ideale Chance, rechtzeitig gegenzusteuern. Das Beste daran: Sie müssen die Kosten nicht alleine tragen. Unsere Programme bieten Ihrem Arbeitgeber eine unkomplizierte Gelegenheit, steuerfreie Zuschüsse in wertvolle Corporate Benefits zu verwandeln, die Mitarbeiterbindung zu festigen und ein deutliches Zeichen für ein wertschätzendes Miteinander zu setzen.

  • Krankenkassenzuschuss inklusive: Sichern Sie sich bis zu 280 € direkte Erstattung der Kurskosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung für unsere zertifizierten Präventionskurse mit dem Siegel „Deutscher Standard Prävention“. Sämtliche Gesundheitsangebote durchlaufen die Prüfung der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) gemäß § 20 SGB V.
  • Steuerfreier Extra-Bonus: Nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit für steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse von bis zu 600 € jährlich (für den Kurs) sowie zusätzliche Erholungsbeihilfe für die ganze Familie – für mehr Netto vom Brutto. 
  • Zertifizierte Burnout-Prävention: Profitieren Sie von unseren geprüften Programmen als offiziell anerkannte, steuerfreie Maßnahme, um Stress nachhaltig zu senken und die Resilienz zu stärken – z. B. mit unserem Programm Work-Life-Balance.Spezial.

Maximale Förderung: So kombinieren Sie Krankenkassen- und Arbeitgeber-Bonus

Nutzen Sie schon den gesamten Spielraum zur Finanzierung Ihrer Gesundheitsreise? Neben dem Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bietet der Gesetzgeber Unternehmen attraktive Möglichkeiten, die Gesundheit ihres Teams zu fördern. 

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für die gezielte Prävention

Gute Nachrichten für alle, die aktiv vorsorgen möchten: Unternehmen können die betriebliche Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeitenden mit bis zu 600 € jährlich unterstützen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Da unsere Programme die Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V erfüllen, erkennt das Finanzamt diese als förderwürdig an.

Vorteile:

  • Für Arbeitnehmende: Sie stärken nachhaltig Ihre Gesundheit und Vitalität, während Ihr Arbeitgeber den Kursanteil (z. B. 200 € bei der Aktivwoche) übernimmt. Da dieser Zuschuss lohnsteuerfrei über den Arbeitslohn abgerechnet wird, landet die Förderung ohne Abzüge in Ihrem Geldbeutel.
  • Für Arbeitgebende: Sie investieren abgabenfrei nach § 3 Nr. 34 EStG in Ihr Team. Die zusätzliche Erholungsbeihilfe fällt dabei unter pauschal versteuerte Sachbezüge, was die Lohnnebenkosten stabil hält und die Mitarbeiterbindung stärkt. Gleichzeitig erfüllen Sie damit im gesetzlichen Rahmen Ihre Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 3 ArbSchG: Basierend auf den Ergebnissen eignen sich die Aktivwoche sowie Well-Aktiv ideal als konkrete Schutzmaßnahmen zur Förderung einer gesunden Work-Life-Balance.

Erholungsbeihilfe: Sachzuwendungen für die ganze Familie

Während der Kurszuschuss Ihre Gesundheit fördert, kümmert sich die Erholungsbeihilfe um Ihr Urlaubsbudget. Sie ist das ideale Instrument für Arbeitgeber, um echte Wertschätzung zu zeigen, die direkt bei der Familie ankommt. Im Gegensatz zum klassischen Urlaubsgeld, das oft durch hohe Abzüge geschmälert wird, bietet die Erholungsbeihilfe einen hochattraktiven Spielraum für Ihr Netto vom Brutto.

Die Vorteile:

  • Flexibler Einsatz: Diese Beihilfe ist nicht an Kurse gebunden, sondern unterstützt gezielt Ihre Kosten für Unterbringung und Verpflegung.
  • Abgabenfreier Netto-Vorteil: Da Ihr Arbeitgeber diese Beihilfe pauschal mit nur 25 % versteuert, landet der Betrag ohne Abzüge von Sozialversicherungsbeiträgen direkt auf Ihrem Konto – ein echtes Plus für Ihre Reisekasse.
  • Mitnahme-Effekt für die Familie: Die Förderung wächst mit Ihren Liebsten. Im Jahr 2026 profitieren Sie von attraktiven Jahressätzen:
    • 156 € für Sie persönlich
    • 104 € zusätzlich für den Partner oder die Partnerin
    • 52 € für jedes Kind mit Kindergeldanspruch
  • Geringer Aufwand: Die Auszahlung erfolgt unkompliziert im zeitlichen Zusammenhang mit Ihrer Reise (bis zu 3 Monate davor oder danach). Belege über die Verwendung für Erholungszwecke in entsprechender Höhe genügen als Nachweis.

Das sagen unsere Teilnehmer

vor einer Woche

Ich war in der Aktivwoche in Inzell. War so toll .. hatten eine fabelhafte Trainerin, die ihre Arbeit mit uns so toll gemacht.. kann ich nur empfehlen 🙂

vor acht Monaten

Normalerweise halte ich mich mit Bewertungen zurück, doch hier möchte ich meine äußerst positiven Erfahrungen teilen…

vor einem Jahr

Toller Service und meine erste Erfahrung mit Aktivwoche wird nicht meine letzte sein…

Warum sich der Zuschuss auch für Ihren Arbeitgeber lohnt

Gesundheitsförderung ist weit mehr als eine soziale Geste – sie ist auch ein betriebswirtschaftlicher Hebel. Doch oft wissen Unternehmen gar nicht, wie einfach und steuerlich attraktiv es ist, die Gesundheit des Teams aktiv zu fördern.

Ein Baustein für die psychische Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBU Psyche) ist laut § 5 Abs. 3 ArbSchG für alle Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Werden Belastungen festgestellt, muss das Unternehmen Maßnahmen zur Gefahrenminimierung und Stressreduktion ergreifen. Unsere Aktivwoche bietet hier eine schlüsselfertige Lösung:

  • Burnout-Prävention: Die Kurse fördern individuelle Kompetenzen zur Stressbewältigung und stärken die Resilienz – essenzielle Fähigkeiten am Arbeitsplatz sowie im privaten Umfeld.
  • Garantierte Konformität ohne Prüfaufwand: Unsere Programme sind nach den §§ 20 und 20b SGB V zertifiziert. Eine langwierige Auswahl und eigene Prüfung geeigneter Maßnahmen entfällt für den Betrieb komplett – wir liefern die rechtlich geforderte Qualität direkt mit.
  • Prävention statt Ausfall: Ein geförderter Gesundheitsurlaub reduziert außerdem das Risiko für langfristige krankheitsbedingte Ausfälle – eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Steueroptimierte Investition: Mehrwert ohne Mehrkosten

Investieren Arbeitgeber in die Gesundheit ihrer Angestellten, fördert der Gesetzgeber dieses Engagement durch gezielte steuerliche Privilegien.

  • Abgabenfreie Gesundheitsförderung: Unternehmen können pro Jahr bis zu 600 € zusätzlich zum Gehalt steuer- und beitragsfrei für zertifizierte Kurse bereitstellen. Da hierauf keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, entspricht jeder Euro Förderung einem Euro Netto-Mehrwert für Ihre Reisekasse.
  • Kosteneffiziente Erholungsbeihilfe: Über die Erholungsbeihilfe bezuschusst der Betrieb Ihre Unterkunft oder Verpflegung deutlich günstiger als über eine normale Gehaltserhöhung. Durch die Pauschalversteuerung von nur 25 % seitens des Arbeitgebers bleibt die Zahlung für Sie sozialversicherungsfrei.
  • Anerkannte Steuerbefreiung ohne Prüfaufwand: Unsere Zertifizierung nach § 20 SGB V ersetzt die aufwendige Einzelprüfung durch das Unternehmen – die Konformität mit dem „Leitfaden Prävention“ ist bereits bestätigt. Sämtliche Gesundheitsangebote durchlaufen die Prüfung der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) gemäß § 20 SGB V. Zur rechtssicheren Dokumentation im Lohnkonto genügen die Teilnahmebescheinigung und unser Zertifizierungsnachweis.

Unsere Programme: Prävention, die zu Ihrem Leben passt

Ganz gleich, ob Sie eine intensive Auszeit suchen oder ein kompaktes Programm für zwischendurch: Jeder Kurs ist nach aktuellen Standards konzipiert und wird von einer erfahrenen Kursleitung angeführt.

Die Aktivwoche: Kraft tanken in 7 Tagen​

Gönnen Sie sich eine Woche, in der sich alles nur um Ihr Wohlbefinden dreht. In einer ausgewogenen Mischung aus Bewegung, Entspannung und Ernährung finden Sie zurück zu Ihrer inneren Balance.

Ganz gleich, ob Sie die Naturnähe auf dem Campingplatz genießen oder im Luxus-Hotel entspannen – die erstklassige Kursqualität bleibt an jedem Standort gleich: Unsere qualifizierte Kursleitung begleitet Ihre Kursgruppe mit viel Erfahrung durch das Programm und begeistern Sie nachhaltig für einen gesünderen Alltag.

Spezialangebote: Entdecken Sie Programme für Frauen zwischen 30 und 50 Jahren, Best Ager oder das Gesundheitswandern mit Hund.

Familienfokus: Gezielte Kurse für Eltern und Kinder zur gemeinsamen Stärkung der Vitalität.

Well-Aktiv: Die kompakte Auszeit für zwischendurch

Wenn der Terminkalender wenig Spielraum lässt, ist Well-Aktiv die ideale Lösung. In nur 3 bis 5 Tagen setzen wir effektive Impulse, um Ihre Akkus wieder aufzuladen.

Kleiner Zeitaufwand, große Wirkung: Diese Kurzprogramme sind perfekt darauf ausgelegt, den Kreislauf in Schwung zu bringen und mentalen Stress abzubauen.

Impulse für den Alltag: Sie nehmen kompaktes Wissen und einfache Übungen mit nach Hause, die sich ohne großen Zeitaufwand in Ihren Berufsalltag integrieren lassen.

So einfach sichern Sie sich die Förderung

Die Auszahlung erfolgt unkompliziert über die Gehaltsabrechnung. Wichtig ist, dass die Leistungen zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden.

So gelangen Sie in drei Schritten zur geförderten Auszeit:

  1. Klärung: Fragen Sie kurz in Ihrer Personalabteilung nach Unterstützung durch steuerfreie Arbeitgeberleistungen oder Erholungsbeihilfe. Alternativ prüfen Sie den Zuschuss durch Ihre Krankenkasse.
  2. Buchung & Teilnahme: Wählen Sie Ihr Wunschziel auf aktivwoche.info oder wellaktiv.info und genießen Sie Ihr Programm. Wichtig: Für die Bezuschussung durch den Arbeitgeber als auch über die Krankenkasse ist eine Teilnahme an 80 % der Kurseinheiten erforderlich.
  3. Erstattung: Reichen Sie die Teilnahmebescheinigung nach der Reise bei Kasse  oder Arbeitgeber ein – das Geld fließt direkt an Sie zurück.

So einfach sichern Sie sich die Förderung

Die Auszahlung erfolgt unkompliziert über die Gehaltsabrechnung. Wichtig ist, dass die Leistungen zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden.

So gelangen Sie in drei Schritten zur geförderten Auszeit:

  1. Klärung: Fragen Sie kurz in Ihrer Personalabteilung nach Unterstützung durch steuerfreie Arbeitgeberleistungen oder Erholungsbeihilfe. Alternativ prüfen Sie den Zuschuss durch Ihre Krankenkasse.
  2. Buchung & Teilnahme: Wählen Sie Ihr Wunschziel auf aktivwoche.info oder wellaktiv.info und genießen Sie Ihr Programm. Wichtig: Für die Bezuschussung durch den Arbeitgeber als auch über die Krankenkasse ist eine Teilnahme an 80 % der Kurseinheiten erforderlich.
  3. Erstattung: Reichen Sie die Teilnahmebescheinigung nach der Reise bei Kasse  oder Arbeitgeber ein – das Geld fließt direkt an Sie zurück.

Hoher Standard für Ihre Auszeit: geprüft und offiziell anerkannt

Echte Regeneration braucht einen sicheren Rahmen. Deshalb setzen wir seit 1994 auf lückenlos geprüfte Qualität, damit für Sie nur eines zählt: Ankommen, tief durchatmen und auf zertifizierte Expertise vertrauen.

Geprüfte Kurskonzepte

Sowohl die Aktivwoche als auch unsere Well-Aktiv-Reisen erfüllen die hohen Qualitätskriterien der gesetzlichen Krankenkassen (gemäß §§ 20 und 20b SGB V). Jedes Angebot trägt das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“. Diese Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) garantiert Ihnen nicht nur eine fundierte Betreuung, sondern auch Ihre steuerfreie Förderung durch den Arbeitgeber.

Professionelles Partner-Netzwerk

Wir überlassen Ihr Wohlbefinden nicht dem Zufall. Wir kooperieren ausschließlich mit ausgewählten Partnerbetrieben, die fest in unser strenges Qualitätssicherungssystem eingebunden sind. Von spezialisierten Therapiezentren bis hin zu erstklassigen Hotels erfüllen alle Standorte unsere hohen Anforderungen an Ausstattung und Betreuung – damit Sie an jedem Zielort die gleiche hochwertige Betreuung erhalten und nachhaltige Impulse für Ihren Alltag mit nach Hause nehmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Von den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen zur Prävention profitieren alle Arbeitnehmenden. Das schließt auch Mini-Jobber sowie Gesellschafter und Geschäftsführer ein.

Der jährliche Freibetrag von 600 € deckt die reinen Präventionsleistungen ab (z. B. den Kursanteil Ihrer Aktivwoche oder Ihren Well-Aktiv Kurs). Da unsere Programme zertifiziert sind, entfällt für den Arbeitgeber die aufwendige Einzelfallprüfung durch das Finanzamt. Kosten für Unterkunft oder Verpflegung lassen sich ergänzend über die Erholungsbeihilfe bezuschussen.

Der administrative Aufwand ist minimal. Der Arbeitgeber muss lediglich die Teilnahmebescheinigung und den Nachweis über die Zertifizierung zum Lohnkonto nehmen. Sofern die Freigrenzen eingehalten werden, fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an.

Nein. Die Steuerbefreiung bezieht sich auf das jeweilige Dienstverhältnis. Ein Unternehmen muss also nicht recherchieren, ob ein neuer Mitarbeitender im selben Kalenderjahr bereits bei einem vorherigen Arbeitgeber Zuschüsse erhalten hat. Das bietet beiden Seiten maximale Planungssicherheit ab dem ersten Arbeitstag.

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